Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggeber und -nehmer gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden (Auftraggeber) finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin Josy Schreier (Auftragnehmer) hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte (insbesondere Fotos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zu ihrer Erstellung oder Produktion verwendet wurde. Dazu gehören insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotos, digitale Fotos in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotos.
- Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu vergüten sind.
Soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos.
Der Auftragnehmer erstellt authentische und professionelle Unternehmensfotografien, die der Darstellung von Marken, Dienstleistungen oder Produkten dienen. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Fotobearbeitung nur die Grundretusche (Korrektur von Licht, Schärfe und Farbgebung sowie Entwicklung der Rohdaten). Eine weitergehende Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten.
- Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer fotografiert die Unternehmensaufträge wie vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass er zusätzliche Stunden arbeitet.
Der Auftragnehmer gibt die von ihm nach eigenem Ermessen ausgewählten und bearbeiteten Fotografien im Dateiformat jpeg heraus. Die RAW-Dateien der Fotos werden in keinem Fall freigegeben. Der Auftragnehmer gibt die digitalen Fotos innerhalb von zehn bis vierzehn Werktagen nach der Fotosession an den Auftraggeber frei.
Mit der Übergabe der Fotos an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien nach der Übergabe weiterhin aufzubewahren.
- Honorar und Spesen
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, so wird für jede weitere angefangene Stunde ein Honorar von € 350,00 berechnet.
Eine erste Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig und zahlbar. Das bedeutet, dass der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet ist. Die restliche Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar.
Eine Anreise innerhalb von 50 km von Leipzig aus wird nicht berechnet, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Übersteigt die An- und Abreise die zuvor vereinbarte Entfernung, so werden für jeden zusätzlichen Kilometer folgende Reisekosten berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie eventuell erforderliche Übernachtungen werden nach tatsächlichem Aufwand für die Übernachtung berechnet.
Zusätzliche Kosten für die Miete eines Fotostudios sowie das Engagieren einer Stylistin gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass dem Auftragnehmer alle für die rechtzeitige Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen (Unternehmensdetails, Markenrichtlinien, Zeitplan, Sonderwünsche etc.) vorliegen. Verzögerungen in der Auftragsdurchführung, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers und gelten als zu vergütende Arbeitszeit.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren an den jeweiligen Standorten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung dafür, zu prüfen, ob das Fotografieren erlaubt ist oder welche Rechte an den abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
- Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Die Lichtbilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien zur gewerblichen Nutzung für Marketing- und Werbezwecke (z.B. Website, Social Media, Printmaterialien, Online-Plattformen etc.).
Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke als die vereinbarten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt.
- Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
- Anwendbares Recht
Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
